A. Der am XX.XX.1961 geborene A. ______ meldete sich am 3. Juni 2014 im Rahmen der Früherfassung bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden und machte ein Burnout und eine Arbeitsunfähigkeit seit 17. Dezember 2013 geltend (IV-act. 1). Am 8. Juli 2014 reichte A. ______ eine Anmeldung wegen des seit September 2013 bestehenden Burnouts ein und beanspruchte Leistungen der Invalidenversicherung (IV-act. 8). Mit Mitteilung vom 19. November 2014 wurde A. ______ von der IV-Stelle ein Arbeitsversuch zugesprochen (IV-act. 38). Danach konnte er ein Aufbautraining beziehungsweise einen weiteren Arbeitsversuch absolvieren (IV-act. 64 und IV-act. 100).