79, S. 19). In Bezug auf den Zeitraum nach der Begutachtung ist nun aber dokumentiert, dass bei der Beschwerdeführerin im Dezember 2017 aufgrund anhaltender Schulterschmerzen weitere Abklärungen, konkret ein MRT Arthrographie des rechten Schultergelenks durchgeführt wurde (IV-act. 79, S. 2). Sodann enthält der Bericht der Klinik I. ______ vom 8. August 2018 die Angabe, dass bei der Versicherten derzeit die massive schmerzhafte Einschränkung der linken Schulter (= frozen shoulder) im Vordergrund stehe (IV-act. 97). Zwar ist zu beachten, dass der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) den Schulterbeschwerden jeglichen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit absprach (IVact. 85).