Seite 7 multilokulären nozizeptiven Schmerzsyndroms mit hochgradigem Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung angegeben (vgl. act. 17). d) Darüber hinaus finden sich auch Anhaltspunkte für eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zwischen Begutachtungs- und Verfügungszeitpunkt, wie die Beschwerdeführerin zu Recht bemerkt. Dies aufgrund einer Verschlimmerung der Situation im Schulterbereich.