Was namentlich den neueren Bericht der Klinik G. _____ anbelangt, wurden darin eine anhaltende Schmerzstörung sowie undifferenzierte psychosomatische Störung sowie differentialdiagnostisch eine posttraumatische Belastungsstörung (…) angegeben. Das psychiatrische Teilgutachten des SMAB setzt sich indes weder mit der einen noch mit der anderen Diagnose konkret auseinander. Im Rahmen der Würdigung der Akten (IV-act. 79, S. 9) nimmt es einzig auf die von der Klinik B. _______ diagnostizierte Dysthymia und Panikstörung Bezug.