Sie fühle sich – unpassend zu ihrer Primärpersönlichkeit und Sozialisation – zum Teil mit ihrem Alltag überfordert. Das Zusammenspiel der aufgeführten Beeinträchtigungen und Defizite lasse den Schluss zu, dass die psychomentale Belastbarkeit und Ausdauer der Versicherten vermindert seien. Aus psychiatrischer Sicht lasse dies wiederum auf eine Reduktion der Arbeitsfähigkeit um 30 % schliessen, mit anderen Worten bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (IV-act. 79, S. 35).