September 2017 (IV-act. 79). Am 3. April 2017 erliess sie die Mitteilung, dass derzeit keine beruflichen Massnahmen gewünscht bzw. angezeigt seien (IV-act. 44). Mit Vorbescheid vom 4. Juli 2018 stellte die IV-Stelle der Versicherten die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht (IV-act. 92). Hiergegen erhob die Versicherte am 26. Juli 2018 Einwand (IV-act. 93). Die IV-Stelle verfügte am 19. November 2018 im Sinne des Vorbescheids (IV-act. 104).