Im Fragenkatalog wurde erklärt, dass aus medizinischer Sicht Wiedereingliederungsversuche zumutbar seien. Um diese Arbeitsfähigkeit ausschöpfen zu können, seien im Vorfeld arbeitsrehabilitative Massnahmen (Arbeitstraining/Belastbarkeitserprobung) in einem geschützten Arbeitsrahmen angezeigt (IV-act. 140-67/132). Im RAD-Bericht vom 4. Juli 2018 erklärte Dr. K. ______, Facharzt Arbeitsmedizin, das Gutachten der F. ______ als voll verwertbar. Weiter führte er aus, dass sich die Beschwerdeführerin zu keinerlei Erwerbsarbeit in der Lage sehe, so dass eine vorgeschlagene arbeitsrehabilitative Massnahme nicht zielführend sein dürfte (IV-act.