2.10.1 Gemäss dem Protokoll Assessmentgespräch vom 25. August 2015 hatte die Beschwerdeführerin die Erwartung an die IV-Stelle, dass sie, wenn ein Job in der Pflege nicht mehr möglich sei und sie sich beruflich umorientieren müsse, hierzu gerne die Unterstützung der IV in Anspruch nehmen würde (IV-act. 65-6/7). Dass sich die Beschwerdeführerin im Mai 2016 aktuell subjektiv nicht arbeitsfähig fühlte, nachdem die Hüftbeschwerden persistierten, und sie sich mit der Schliessung des Dossiers in der beruflichen Wiedereingliederung einverstanden erklärte, ist korrekt (IV-act.