2.9.3 Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, sie könne für den Inhalt im Assessmentgespräch, im Abklärungsbericht Haushalt und im Fragebogen zur Ermittlung der Erwerbstätigkeit nicht behaftet werden, da sie jene Unterlagen nicht unterschrieben habe, ist ihr entgegenzuhalten, dass ein Haushaltsabklärungsbericht ein Bericht über die eigenen Feststellungen und Beurteilungen der Abklärungsperson ist, welche diese unterschriftlich bestätigt (Urteil des Bundesgerichts 9C_161/2019 vom 28. Juni 2019 E. 5.4.2). Das Bundesgericht hat die Beweismaxime, wonach den Aussagen der ersten Stunde