In jenem Fall sprachen allein familiäre Gründe - die Geburt von Kindern und die damit einhergehende Reduktion des Erwerbspensums - für einen Statuswechsel von „vollerwerbstätig“ zu „teilerwerbstätig mit Aufgabenbereich“ (Urteil des Bundesgerichts 9C_604/2016 vom 1. Februar 2017 E. 3.3.3 und E. 3.3.4; Urteil des Bundesgerichts 9F_8/2016 vom 20. Dezember 2016 E. 4.1 und E. 4.2). Wie vorgängig dargelegt wurde, war die Beschwerdeführerin nur während ihres einjährigen Praktikums beim J. ___