Eine volle Erwerbstätigkeit ist somit nur während ihres einjährigen Praktikums im J. ______ 2007/2008 ausgewiesen. Vor dieser Zeit und nach dieser Zeit jobbte sie (IV-act. 118-8/9). Bemühungen im Rahmen der ersten IV-Anmeldung um berufliche Eingliederungsmassnahmen scheiterten beziehungsweise wurden aufgrund der Schwangerschaft der Beschwerdeführerin aufgegeben (vgl. IV-act. 1; IV-act. 22; IV-act. 48). Nach der Geburt