Aus den Akten ergibt sich, dass die 1988 geborene Beschwerdeführerin 2006 während vier Monaten bei der H. ______, arbeitete und dann 2006/2007 während 6 Monaten bei I. ______ (IV-act. 25). Vom 1. März 2007 bis 29. Februar 2008 absolvierte sie mit einem 100% Pensum ein Praktikum Wohnheim beim J. ______ (IV-act. 5). Am 4. Juni 2008 gab die Kantonale Arbeitslosenkasse an, dass die Beschwerdeführerin zu 100% als vermittlungsfähig gelte (IV-act. 4). Im September 2010 wurde der Sohn der Beschwerdeführerin geboren (IV-act. 55). Die Beschwerdeführerin absolvierte vom 3. Juni 2014 bis 25. November 2014 den Lehrgang Pflegehelferin SRK (IV-act. 54).