Im chirurgischen Teilgutachten wurde bezüglich der 80%-igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Verweistätigkeit ausgeführt, dass hierbei bei längerem Sitzen der Einbau von Pausen berücksichtigt werden sollte. Des Weiteren solle ein Heben und Tragen von Lasten über 5 kg unterbleiben und eine Arbeit unter Last und an Leitern und Gerüsten sei nicht zumutbar (IV-act. 140-108/132).