Gemäss Gutachten sei eine dem Leiden angepasste Tätigkeit (ohne Heben und Tragen von Lasten über 5kg, keine Arbeiten unter Last und an Leitern sowie Gerüsten) mit einem Pensum von 70% zumutbar. Unter Berücksichtigung der beiden Teilbereiche Haushalt und Erwerb ergebe der Einkommensvergleich einen Invaliditätsgrad von 31%, weshalb kein Anspruch auf eine Invalidenrente bestehe.