Am 26. Januar 2009 wurde A. ______ mitgeteilt, dass ihr eine Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten durch die Berufsberatung der IV- Stelle gewährt werde (IV-act. 22). Mit Verfügung vom 14. Juni 2010 lehnte die IV-Stelle eine Kostengutsprache für Eingliederungsmassnahmen aufgrund der Schwangerschaft von A. ______ ab (IV-act. 48).