___ mitberücksichtigte, welche sie von April 2007 bis September 2008 innehatte. Wobei in diesem Fall bezüglich der Tätigkeit als Coiffeuse natürlich nicht einmal der IK-Durchschnittswert berücksichtigt werden könnte, sondern an das von ihr in jenem Zeitraum erzielte Einkommen angeknüpft werden müsste. Letztlich hatte sich die Beschwerdeführerin für diesen Zusatzverdienst ja nur aufgrund der in den Jahren davor