Auch hier indizieren deren frühere Aussagen Gegenteiliges. So hatte die Versicherte nämlich in der Verlaufsbegutachtung der MEDAS Zentralschweiz angegeben, damals während ihrer Tätigkeit als selbständige Coiffeuse von Februar 1998 bis Dezember 2008 „vor Ort“ ungefähr 80 % gearbeitet und für die Administration 20 % benötigt zu haben (act. 8.2/185, S. 7). Ebenso deutlich ergibt sich das 100%-Pensum aus dem Haushaltsabklärungsbericht, wo die Versicherte angab, sie habe vor dem Zusammenzug mit ihrem Partner Ende 2008 immer zu 100 % als Selbständige gearbeitet (act. 8.2/199).