Noch während dieser Anstellung habe sie erstmals Rückenbeschwerden gehabt, die sich zunehmend verschlimmert hätten, und in den folgenden Monaten habe sie sich zwei OPs unterziehen müssen (act. 8.2/16). Dem MEDAS-Verlaufsgutachten ist ausserdem noch zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin nach der Entlassung kurzfristig noch das Büro für ihren damaligen Lebenspartner gemacht habe und glaublich im Jahre 2012 habe sie noch etwa für vier bis sechs Monate zu 20 % in einem Coiffeursalon gearbeitet. Es sei aber nicht gut gegangen, sie habe zudem auch Mühe gehabt, sich in das Team einzugewöhnen, sich von einer jungen Coiffeuse korrigieren zu lassen (act.