5.1.3 a) Gemäss den erwerbsbiographischen Angaben der Versicherten im Assessmentgespräch vom 2. Februar 2010 – die mit den berufsanamnestischen Angaben im MEDAS-Verlaufs- gutachten vom 11. April 2016 grundsätzlich übereinstimmen – habe die Versicherte ursprünglich eine Lehre als Coiffeuse absolviert. Von 1992 bis 1996 habe sie im Pensum von 50 % im Lehrbetrieb weitergearbeitet. Ab Februar 1998 habe sie sich selbständig gemacht und in F. ______ einen Coiffeursalon eröffnet. Dieses Geschäft habe sie bis Ende Dezember 2008 geführt. Die Aufgabe des Geschäfts sei aus persönlichen Gründen erfolgt; sie sei damals zu ihrem Lebenspartner von F. ______ nach G. ______ umgezogen.