aus rein psychiatrischer Sicht habe nur eine leichte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestanden. Trotz subjektiv massiver Verschlechterung und trotz deutlicher Verschlechterung im psychiatrischen Bereich sei die Arbeitsfähigkeit der Versicherten im gleichen Prozentsatz geblieben wie im Gutachten von 2014. Dies beruhe darauf, dass der Schwerpunkt der Limitierung nach wie vor im Bereiche des Bewegungsapparates liege: Attestierte Arbeitsfähigkeit durch den rheumatologischen Gutachter aktuell: 40 % als Coiffeuse, 50 % in einer gut adaptierten wechselbelastenden Tätigkeit, 60 % als Hausfrau und Mutter. Die psychiatrische Situation der Versicherten sei deutlich schlechter als 2014.