4.2 In ihrer zusammenfassenden medizinischen Beurteilung führen die Gutachter aus, die Versicherte sei im Mai 2014 ein erstes Mal in der MEDAS Zentralschweiz begutachtet worden. Dabei seien der Versicherten gesamthaft folgende Arbeitsunfähigkeiten attestiert worden: Arbeitsfähigkeit als Coiffeuse 40 %, als Hausfrau 60 %, in einer körperlich leichten, wechselbelastenden Tätigkeit bei optimalen Bedingungen 50 %. Es sei zu erwähnen, dass diese Grade der Einschränkungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen alle durch den rheumatologischen Teilgutachter attestiert worden seien; aus rein psychiatrischer Sicht habe nur eine leichte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestanden.