4. Es stellt sich alsdann die Frage, ob bei der Versicherten eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit anzunehmen ist. Die Arbeitsfähigkeitsschätzung im angefochtenen Entscheid basiert auf dem MEDAS-Verlaufsgutachten vom 11. April 2016 (act. 8.2/185). 4.1 Das nämliche Gutachten nennt folgende Diagnosen (act. 8.2/185, S. 27 f.):