Die IV-Stelle war der betreffenden Argumentation letztlich gefolgt und hatte in ihrem neuen Vorbescheid vom 29. Oktober 2018 (act. 8.2/238), welchen sie mit der in diesem Verfahren streitigen Verfügung vom 5. März 2019 (act. 2.1) bestätigte, keinen Aufgabenbereich mehr angenommen. Die betreffende Annahme erweist sich aufgrund der Akten als folgerichtig. In dieser Hinsicht ist insbesondere auf den Haushaltsabklärungsbericht vom 23. März 2017 hinzuweisen. Auf die Qualifikation angesprochen, hatte die Versicherte damals angegeben, sie wolle heute wieder 100 % arbeiten. Zum Zeitpunkt des Assessmentgesprächs vom 2. Februar 2010 (vgl. act.