In der Folge teilte die IV-Stelle der Versicherten am 14. April 2015 den Abschluss der Arbeitsvermittlung mit (act. 8.2/166). Nach Einholung aktueller Behandlungsberichte veranlasste sie im Dezember 2015 eine Verlaufsbegutachtung durch die MEDAS Zentralschweiz (act. 8.2/179 und 182). Die betreffenden Untersuchungen erfolgten im Februar/März 2016. Das am 11. April 2016 erstattete Gutachten, welches auf denselben medizinischen Disziplinen basierte wie das Erstgutachten vom 15. Mai 2014, gelangte zum Ergebnis, dass bezogen auf die letzte Beurteilung gesamthaft gesehen der gleiche Grad der Arbeitsfähigkeit resultiere (act. 8.2/185, S. 29).