__ einer Operation unterzog, fanden die gutachterlichen Untersuchungen erst im Januar 2014 statt. Das am 15. Mai 2014 erstattete Gutachten, basierend auf den Disziplinen Allgemeine/Innere Medizin, Rheumatologie und Psychiatrie, hielt fest, als Coiffeuse werde die Versicherte als noch 40 % arbeitsfähig erachtet. Als Hausfrau im eigenen Haushalt betrage die Arbeitsfähigkeit 60 %. In einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit könne die Versicherte 50 % arbeitsfähig sein (act. 8.2/119, S. 31). Mit Schreiben vom 10. Juli und 25. August 2014 antwortete die MEDAS Zentralschweiz auf Zusatzfragen der IV-Stelle (act. 8.2/124;