Mit Schreiben vom 24. März 2010 sprach sie der Versicherten Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten zu (act. 8.2/21). Am 16. August 2010 erliess sie dann die Mitteilung, dass gemäss den getätigten Abklärungen aufgrund des Gesundheitszustandes der Versicherten derzeit keine Eingliederungsmassnahmen möglich seien (act. 8.2/29). Im Oktober 2010 veranlasste die IV-Stelle eine interdisziplinäre Begutachtung durch die MEDAS Ostschweiz, St. Gallen (act. 8.2/34). Das betreffende Gutachten vom 15. April 2011, erstattet durch Dr. B. ______, Eidg. Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie FMH sowie Dr. C.