A. Die am XX.XX.1969 geborene A. ______ (nachfolgend: die Versicherte oder die Beschwerdeführerin) meldete sich im August 2009 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (act. 8.2/1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Mit Schreiben vom 24. März 2010 sprach sie der Versicherten Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten zu (act. 8.2/21).