Vorinstanz IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 5. März 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung vom 5. März 2019 sei aufzuheben und es sei ab September 2010 eine ganze und ab April 2014 eine ¾-Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Durchführung weiterer Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.