er umfasst durchaus auch gewisse Nischenarbeitsplätze, also Stellen- und Arbeitsangebote, bei welchen Behinderte mit einem sozialen Entgegenkommen von Seiten des Arbeitgebers rechnen können (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 8C_312/2018 vom 21. September 2018, E. 5.3). Benötigt allerdings eine Person überdurchschnittliche Anleitungen und konstante Hilfestellung bzw. Nachkontrollen - was beim Beschwerdeführer durchaus der Fall sein könnte angesichts der von den Ärzten aus medizinischer Sicht formulierten Einschränkungen und den in der Dreischiibe bereits gemachten Erfahrun-