Näheres zum Arbeitsverlauf an dieser Stelle ist den vorinstanzlichen Akten allerdings nicht zu entnehmen. Gerade im vorliegenden Fall, wo die Frage umstritten ist, ob der Beschwerdeführer auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen ist oder ob ihm eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt möglich wäre, ist der weitere Arbeitsverlauf am aktuellen Arbeitsplatz aber durchaus bedeutsam. So ist der ausgeglichene Arbeitsmarkt gekennzeichnet durch ein gewisses Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften und weist einen Fächer verschiedenster Tätigkeiten auf;