c/e. Den vorinstanzlichen Akten bzw. den Angaben in der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach dem von der Vorinstanz abgebrochenen Eingliederungsversuch bei der Dreischiibe schliesslich an einem anderen geschützten Arbeitsplatz (I.__________ ) in einem Teilzeitpensum eingegliedert werden konnte. Näheres zum Arbeitsverlauf an dieser Stelle ist den vorinstanzlichen Akten allerdings nicht zu entnehmen.