116, S. 17 unten) weisen die Gutachter darauf hin, dass der Beschwerdeführer mit leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz und aufgrund von Lernschwierigkeiten im Erlernen schulischer und beruflicher Fähigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sei. Bei ihm liege weiter eine verminderte Anpassungsfähigkeit, ein starker Rededrang, eine Unsicherheit sowie eine Neigung zu depressiven Reaktionen vor. Gerade im psychiatrischen Teilgutachten (IV-act. 116, S. 36 ff.) spiegeln sich diese Befunde deutlich: