Am ehesten geeignet sind kognitiv einfachere, sich wiederholende Tätigkeiten mit handwerklich-praktischem Schwerpunkt, wie der Versicherte sie über viele Jahre als Plakatanschlager ausgeführt hat.“ In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung (IV-act. 116, S. 17 unten) weisen die Gutachter darauf hin, dass der Beschwerdeführer mit leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz und aufgrund von Lernschwierigkeiten im Erlernen schulischer und beruflicher Fähigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sei.