Zumindest mit Bezug auf die rein somatischen Anforderungen einer für den Beschwerdeführer geeigneten Arbeitsstelle besteht daher noch kein Grund, anzunehmen, eine solche sei im ersten Arbeitsmarkt gar nicht vorhanden. Dass gewisse vom LSE- Durchschnittswert erfasste Tätigkeiten auf dem einfachsten Anforderungsniveau aufgrund der einschränkenden Bedingungen aus somatischer Hinsicht ausscheiden, führt für sich allein noch nicht dazu, die Verwendung des Tabellenwerts als unzulässig zu betrachten.