Beeinträchtigung bzw. fehlender Kapazitäten auszugehen, diese für ihn komplexen, für Aussenstehende vielleicht aber banal wirkenden Anforderungen des täglichen Lebens zu bewältigen“), relativiert dies die gleichzeitig abgegebene Einschätzung einer auf 50% reduzierten Arbeitsfähigkeit bzw. legt den Schluss nahe, dass bei Berücksichtigung der in rein psychiatrischer Hinsicht festgestellten Beeinträchtigungen wohl theoretisch in adaptierter Arbeit durchaus eine höhere Arbeitsfähigkeit denkbar wäre. Bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen medizinischen Unterlagen erscheint der gutachterliche