Das heisst, die einer Person medizinisch attestierte Arbeitsunfähigkeit kann nicht direkt dem Invaliditätsgrad dieser Person gleichgesetzt werden, sondern beim Invaliditätsgrad handelt es sich um eine rechnerische Grösse, bei der die medizinisch attestierte Arbeitsunfähigkeit für die Ermittlung des der Berechnung zu Grunde gelegten Invalideneinkommens eine Rolle spielt. In den meisten Fällen wird das Invalideneinkommen anhand von statistischen Tabellenwerten, nämlich dem statistischen Durchschnittslohn gemäss der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Lohnstrukturerhebung LSE, festgelegt. Kann eine Person allerdings aufgrund gesundheitli-