Seite 2 19. November 2017, verlängert (IV-act. 61, 64, 74). Beim Standortgespräch vom 30. Juni 2017 wiesen die Eingliederungsberater darauf hin, dass der Beschwerdeführer zwar sehr gewillt sei, einer Arbeit nachzugehen, er könne aber mit seinem Verhalten kaum Fuss fassen im ersten Arbeitsmarkt (IV-act. 67). Auch im Schlussbericht vom 16. November 2017 (IV-act. 96) wurde erneut festgehalten, dass die Erfolgschancen einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt als sehr gering eingestuft würden und eine Arbeit im geschützten Rahmen empfohlen werde.