Gestützt auf das medizinische Dossier ging Dr. D. ______ vom RAD im Bericht vom 21. September 2016 (IV-act. 21) davon aus, berufliche Massnahmen seien, obwohl der Beschwerdeführer interessiert an einem Arbeitsversuch sei, mangels Arbeitsfähigkeit nicht zielführend. Beim Eingliederungsgespräch vom 27. Oktober 2016 (IV-act. 24) ergab sich, dass der Beschwerdeführer derzeit an drei Vormittagen in der Küche der Tagesklinik im Psychiatrischen Zentrum Herisau arbeite, ausserdem habe ihm das RAV einen PC-Kurs in der Migrosklubschule vermittelt. Der Beschwerdeführer gab zu Protokoll, er erhoffe sich von der IV-Stelle Hilfe bei der Wiedereingliederung.