Seite 19 Ohrenarzt ausdrücklich eine gutachterliche Abklärung, um die Kausalität der von ihm diagnostizierten Hörminderung - diese besteht offenbar links, und nicht auf der sonst von somatischen Beschwerden betroffenen rechten Körperseite - abschliessend zu klären. Angesichts dieser unmissverständlichen Äusserung des behandelnden Facharztes kann auch hier nicht ohne weiteres auf vertiefte Abklärungen verzichtet und eine Unfallfolge zum Vornherein ausgeschlossen werden.