Gemäss Bericht vom 9. April 2019 (act. 15/14) wurde der Beschwerdeführer nach dem Velounfall regelmässig in der Osteopathiepraxis Z. ______ betreut, zudem wurden ihm im Zusammenhang mit den Unfallfolgen auch mehrfach Physiotherapien zur Verbesserung der Gelenks- und Muskelfunktionen verordnet (act. 8.2/45, 41-43). Dass beim Beschwerdeführer angeblich überhaupt kein Leidensdruck für die Behandlung somatischer Beschwerden bestanden haben soll, wie die Versicherung B. ______ in der Duplik vorbringt, kann somit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden.