Im Übrigen wird vom Beschwerdeführer zu Recht die Frage aufgeworfen, ob der Vertrauensarzt, der Orthopäde und Traumatologe ist, überhaupt als kompetente Fachperson für die Beurteilung dieser Bilder angesehen werden könnte; tatsächlich drängt es sich auch aus Sicht des Gerichts im konkreten Fall geradezu auf, dass eine abschliessende Gesamtbeurteilung der erhobenen radiologischen Befunde durch eine dafür speziell ausgebildete und damit medizinisch klar kompetente Fachperson erfolgt.