8.2/124 abgebildete CD mit den MRT-Bildern. Für eine abschliessende medizinische Beurteilung erscheint aber eine Mitberücksichtigung sämtlicher bildgebenden Unterlagen samt dazugehörigen Berichten zwingend nötig. Da diese Unterlagen den O. ______-Gutachtern nicht oder nur unvollständig vorlagen, ist daher nachvollziehbar, dass sie das Gutachten ohne entsprechende Rückfrage bei den Vorgutachtern nicht abgeben wollten.