„Bilder wurden persönlich eingesehen“ (act. 8.2/427). Da diese Bemerkung nur hier von ihm abgegeben wurde, ist es naheliegend, zu vermuten, dass er sämtliche übrigen bildgebenden Unterlagen gerade nicht persönlich eingesehen hat. Dies erweckt unter den gegebenen Umständen gewisse Zweifel an der Verlässlichkeit seiner Beurteilung. • Radiologiebericht / Bildmaterial vom 24. Juni 2014 (act. 8.2/57): In den vorinstanzlichen Akten konnte nur der Bericht gefunden werden; Dr. W. ______ hat in seinem Bericht nicht vermerkt, er habe das dazugehörige Bildmaterial persönlich