Der Vertrauensarzt der Vorinstanz, Dr. W. ______, hat gemäss seiner Einschätzung vom 12. Dezember 2018 jedenfalls klar darauf geschlossen, die bei der Begutachtung U. ______ im MRT gesehenen klinisch unbedeutenden Nebenbefunde seien fehlgedeutet worden. Welche dieser diametral auseinandergehenden medizinischen Einschätzungen aber tatsächlich zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint, kann gestützt auf die aktuellen Unterlagen noch nicht abschliessend beantwortet werden: