Schon in dem mehrere Jahre vor dem Unfallereignis erstellten craniocerebralen Kernspintomogramm vom 30. April 2004 (act. 8.2/262) - das den Gutachtern aber genauso wenig bekannt war wie die bereits aufgeführten späteren Radiologieberichte - wurde auf ein „kleines venöses Angiom im Mitteldrittel der linken Cella media vom Ventrikelsystem bis zum Cortex ziehend“ hingewiesen. Ob die Gutachter auch in Kenntnis all dieser für eine abschliessende medizinische Beurteilung durchaus wesentlich erscheinenden Unterlagen an ihrer eigenen Schlussfolgerung im Gutachten festgehalten hätten oder nicht, kann ohne deren konkrete Stellungnahme dazu letztlich