Die Kollision erfolgte gemäss Angaben im Polizeibericht zudem auch nicht frontal, sondern seitlich. Zu Recht weist die Versicherung B. ______ darauf hin, dass es für die medizinische Beurteilung - und damit insbesondere auch für die hier interessierende Beurteilung des Kausalzusammenhangs zwischen Beschwerden und Unfallereignis - durchaus von grosser Bedeutung sein kann, wie sich der Unfall genau abgespielt hat. In diesem Zusammenhang erscheinen die Angaben im Polizeirapport aber zum Vornherein genauer und verlässlicher als jene auf einer nachträglich ausgefüllten Schadenanzeige.