Seite 12 unzutreffend. Gemäss Angaben im Polizeirapport (vgl. act. 2/6), welcher den Unfallhergang wohl am detailliertesten und zeitnahsten beschreibt, befuhr der in die Kollision verwickelte Autolenker nämlich lediglich „im Schritttempo“ das Trottoir, während der Beschwerdeführer dort gleichzeitig in hohem Tempo auf seinem Fahrrad unterwegs war. Die Kollision erfolgte gemäss Angaben im Polizeibericht zudem auch nicht frontal, sondern seitlich.