c. Das Gutachten U. ______ wurde vom privaten Unfallversicherer des Beschwerdeführers in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden weiterhin kausal auf das Unfallereignis vom 28. Mai 2012 zurückzuführen sind oder nicht. Dr. R. ______, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, gab sein neurologisch-psy- chiatrisches Gutachten am 23. Juni 2015 ab (act. 8.2/198), das neurologische Zusatzgutachten von Dr. V. ______ datiert vom 10. Juni 2015 (act.