Seite 8 Versicherung B. ______ hat den Beschwerdeführer via dessen Rechtsanwalt mit Schreiben vom 22. Juni 2018 (act. 8.2/415) nachweislich auf seine Mitwirkungspflichten aufmerksam gemacht, ihm eine nochmalige Frist zur Unterzeichnung der Ermächtigungserklärung angesetzt und ihn darauf hingewiesen, bei unbenutztem Verstreichenlassen der Frist werde sie gestützt auf die Akten entscheiden oder Nichteintreten beschliessen.