Die Versicherung B. ______ erbrachte zunächst diverse Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis, verfügte jedoch schliesslich rückwirkend per 23. Oktober 2012 eine Leistungseinstellung, wobei sie zugunsten ihres Versicherten auf die Rückforderung der bis zum Verfügungszeitpunkt im Juni 2015 bereits ausgerichteten Leistungen ausdrücklich verzichtete.